Die neue EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) gilt für alle nach dem 17.08.2015 eintretenden Erbfälle in den Ländern der Europäischen Union (Ausnahme: Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich). Die EU-ErbVO hat die Rechtslage bei Erbfällen mit internationalen Bezügen erheblich verändert.
Insbesondere Personen mit (Zweit-)Wohnsitz oder Immobilienvermögen in einem anderen EU-Land sollten prüfen, ob sich die Rechtsnachfolge im Todesfall noch nach den gleichen gesetzlichen Regelungen wie vor der EU-ErbVO richtet, ob frühere testamentarische Verfügungen noch gültig sind oder ob mit den neu geschaffenen Möglichkeiten neue testamentarische Verfügungen getroffen werden sollten.
Im Rahmen einer erweiterten Vorstandssitzung in Mallorca referierte Mag. Andreas Horvath (Geschäftsführer DIE Wirtschaftstreuhänder Bauer & Partner) zum Thema EU-Erbrechtsverordnung. Mag. Horvath gab dabei einen umfassenden Überblick über das österreichische Erbrecht.
Eine ähnliche Informationsveranstaltung zur neuen EU-Erbrechtsverordnung wird es am Freitag, den 15. April 2016 in Meran (Südtirol) geben, auch dort wird Herr Mag. Horvath als Vortragender tätig sein.
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