Am 5.7.2016 wurde von der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Förderung von innovativen Start-ups in Österreich beschlossen.

Förderungen
Förderpilot: Informationen über Förderangebote (www.foerderpilot.at)
24h-Quickcheck bei Förderanfragen der FFG und aws: Vorabeinschätzung des Vorliegens der Förderkriterien; Neudotierung des aws Business Angel Fonds; Erhöhung des aws-Garantievolumens um € 100 Millionen, etc.

Patentscheck für Start-ups
Start-ups erhalten eine Gutschrift von € 10.000 für Leistungen der Patentämter. Es können damit Leistungen bezahlt werden wie etwa eine rasche Abklärung, ob Patentschutz möglich ist, Beratung zur besten Schutzstrategie sowie Patentierungskosten und Vertretungskosten für österreichische und internationale Patentanmeldungen.

Provisional Application nach US-Vorbild

Start-ups können beim Patentamt Ideen hinterlegen, auch wenn diese noch im frühen Entwicklungsstadium sind und nicht den formellen Kriterien für ein Patent genügen und genießen 1 Jahr weltweiten Schutz auf ihre Erfindungen und Ideen.

Risikokapitalprämie

Mithilfe des Programmes werden Beteiligungen durch Investoren, die Geschäftsanteile an jungen, innovativen Start-ups erwerben, gefördert. Unterstützt sollen kumulierte Investitionsbeträge bis max. € 250.000 pro Jahr werden, wobei max. 20% des Beteiligungsbetrags an Investoren rückerstattet werden.

Lohnnebenkosten

Die Förderung soll in Höhe der Dienstgeberbeiträger der Lohnnebenkosten für 3 Mitarbeiter für 3 Jahre erfolgen. Im ersten Jahr werden die vollen 100% der Dienstgeberbeiträge ersetzt, im zweiten Jahr 2/3 und im dritten Jahr 1/3.

Scheinpraktika
Praktika rechtfertigen eine geringere Entlohnung als bei ausgebildeten Arbeitnehmern, jedoch sollen die Rahmenbedingungen sowie Ausbildungsinhalte in Kollektivverträgen geregelt werden.

E-Government/Gründungserleichterung „One-Stop-Shop Gründungsprozess“

Im Sinne des Bürokratieabbaus, der Verfahrensbeschleunigung und der Stärkung des e-Governments wird ein One-Stop Shop für sämtliche Interaktionen mit Behörden im Gründungsprozess sowie eine Verlinkung von Behörden und Registern geschaffen.

Innovationsorientierte Ansiedlungsoffensive

Einführung eines Start-up-Visums im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte. Der Antragsteller erhält eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (= RWR-Karte) für selbständige Tätigkeit in Österreich für ein Jahr, mit der Option auf Verlängerung für ein weiteres Jahr.

Immer auf dem aktuellenStand.

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