Gemäß § 11 UStG gibt es elf Rechnungsmerkmale, die für den Vorsteuerabzug erforderlich sind. Für sogenannte „Kleinbetragsrechnungen“

bis EUR 400,00 (inkl. USt) sind nur sechs Rechnungsmerkmale notwendig, um einen Vorsteuerabzug zu gewährleisten:

1. Name und Anschrift des Liefernden/Leistenden
2. Beschreibung der Lieferung (Menge und Bezeichnung) oder Leistung (Art und Umfang)
3. Tag der Lieferung bzw Zeitraum der Leistung
4. Entgelt für die Lieferung/Leistung (brutto inkl. USt)
5. Steuersatz bzw Hinweis auf Befreiung (zB bei Kleinunternehmern) oder Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge: Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über)
6. Ausstellungsdatum

Über EUR 400,00 EUR sind zusätzlich folgende Rechnungsmerkmale erforderlich:
7. Name und Anschrift des Empfängers
8. Steuerbetrag (und Entgelt-netto)
9. UID-Nummer des Liefernden/Leistenden (Prüfung!)
10. fortlaufende Rechnungsnummer
Über EUR 10.000,00 (inkl. USt) ist zusätzlich folgendes Rechnungsmerkmal relevant:
11. UID-Nummer des Rechnungs-Empfängers

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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr Steuerberatungsteam:

Wien : 01/405 14 91 office1010@diewt.at
Stockerau: 02266/694 office2000@diewt.at

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