Der „Steuer-Ball“ dreht sich weiter und weiter…
Wer Stabilität und Ruhe sucht, wird sie im Bereich des Steuerrechts vergeblich suchen. Hier dreht sich der Ball immer schneller. Ob der Ball deshalb öfter den Weg den direkten Weg ins Tor findet, sei dahingestellt.
Nehmen wir nur die Registrierkasse. Die meisten sind dieser Diskussion schon längst überdrüssig. Was bleibt, ist eine berechtigte Verstimmung und weitere Unsicherheit wie die Registrierkasse anzuwenden ist. Wenn selbst Ziviltechniker (in Ausnahmefällen) betroffen sein können, muss man sich schon fragen, ob die gesetzlichen Regelungen wohl überlegt sind.
Meine Blicke schauen hier (wohl etwas verklärt) zu unseren Nachbarländern. Tschechien führt die Registrierkasse schrittweise ein und möchte mit jeder Branche Erfahrungen sammeln. Deutschland möchte von den österreichischen Fehlern lernen und lehnt eine generelle Registrierkassenpflicht derzeit überhaupt ab. Der Manipulationsschutz für Registrierkassen kommt erst ab 2019. Gut investierte Zeit um so ein heikles Thema in Ruhe zu planen.
Auch im Bereich der Immobilien kommen derzeit viele Änderungen auf Immobilienbesitzer zu:
Wenn man die Regelungsdichte und die Komplexität ansieht, dass man sich im BMF einfach nicht genug Zeit gelassen hat, nach sinnvollen und vor allem einfachen Lösungen zu suchen.
So ist ab 1.1.2016 (auch für den vorhandenen Immobilienbestand) der nicht abschreibbare Grundstückswert zu überprüfen und eventuell auf 30 % bzw. bis zu 40 % vom ursprünglichen Kaufpreis anzupassen. Die Folge ist, dass x-tausende Anlagenverzeichnisse nach komplizierten Regelungen anzupassen sind. Die Maßgabe für diese Anpassungen sind unverständliche und oft unklare Unterscheidungsmerkmale wie Anzahl der Wohneinheiten, Einwohnerzahl und durchschnittlicher Baulandpreis in der jeweiligen Gemeinde. Bereits getätigte Instandsetzungs-Investitionen müssen mühsam nachträglich von 10 Jahre auf 15 Jahre Abschreibungsdauer angepasst.
Im Bereich der GREST hat der Gesetzgeber aber den Vogel abgeschossen. Demnach können zukünftig bei unentgeltlichen Übergaben neben der gutachterlichen Wertbestimmung zwei weitere (skurril anmutende) Wertermittlungsverfahren angewandt werden. In der Praxis wird man wohl alle Varianten durchrechnen müssen. Die entsprechenden sogar bundesländerweit unterschiedlichen Wertfaktoren und die Beurteilung des schwer bestimmbaren Sanierungsgrades als Wertgröße machen die Sache im Vergleich zum Steuersubstrat für alle sehr zeitaufwendig.
Die Finanzbehörden lagern damit die bisherige (Einheits-)Wertfindung von Immobilien, elegant und für sie (vermeintlich) kostengünstig an uns Steuerpflichtige aus.
Insgesamt sind Immobilienbesitzer somit voll im Radar der Steuerverwaltung. Eine steuerliche Bevorteilung für Immobilien, wie jüngst das WIFO festhalten wollte, sehen wir als für Immobilien spezialisierte Steuerberatungskanzlei, schon lange nicht mehr.
All dies und noch viel mehr, verschafft uns wohl zumindest steuerlich – auch in den kommenden Sommerferien keine wirkliche Ruhe. Es bleibt uns nur die Ruhe wo anders zu suchen.
Herzlichst
Martin Baumgartner
DIE Wirtschaftstreuhänder
Martin Baumgartner mit seiner aktuellen Kolumne zum Thema „Steuer kompakt“ aus „derPlan“ (N°38 Juni 2016) Zeitung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für W/N/B
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